Mit der Anmeldung bietet der Kunde Freebird-Reisen den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher Form oder über das Internet erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder auch für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der Übergabe der schriftlichen Reisebestätigung durch Freebird-Reisen zustande.
Sollten die Angaben in der Reisebestätigung von denen im Reiseprospekt abweichen, so stellt die abweichende Reisebestätigung ein neues Angebot von Freebird-Reisen an den Kunden dar, das dieser ablehnen oder mit der Zahlung des Reisepreises annehmen kann. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.
2. Zahlung des Reisepreises
Die Reisepreisanzahlung ist mit Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheins innerhalb von zwei Wochen fällig. Der restliche Reisepreisbetrag hat bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn auf das Konto
Deutsche Kreditbank AG
Konto-Nr. 463430
BLZ 120 300 00 zu erfolgen.
Bei kurzfristiger Buchung kann Freebird-Reisen zulassen, daß der Reisepreis unmittelbar vor Reiseantritt an einen Vertreter von Freebird-Reisen gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheins gezahlt wird. Ein Anspruch auf Reiseantritt besteht jedoch dann nicht, wenn der Reisepreis nicht bis zum Reiseantritt bei Freebird-Reisen eingegangen ist.
Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, tritt die Fälligkeit mit dem Zeitpunkt ein, in welchem Freebird-Reisen gemäß Punkt 5 dieser Bestimmungen nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich nach den Angaben in dem vorliegenden Reiseprospekt von Freebird-Reisen in Verbindung mit den Angaben in der schriftlichen Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Freebird-Reisen.
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von Freebird-Reisen nicht entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigt wird.
4. Preisänderungen nach Vertragsschluß
Freebird-Reisen ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluß des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.
Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Der Reisepreis darf höchstens um den Steigerungsbetrag erhöht werden. Die Erhöhung setzt voraus, daß Freebird-Reisen die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, daß diese vom Kunden nachvollzogen werden kann.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über fünf Prozent des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Freebird-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem aktuellen Angebot zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung Freebird-Reisen gegenüber geltend zu machen.
5. Mindestteilnehmerzahl
Wird für eine Reise die im Reiseprospekt benannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Freebird-Reisen bis zum 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Änderung oder Absage hat Freebird-Reisen unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.
6. Vertragsübertragung auf Dritte
Bis zum Reisebeginn können die Eltern des reisenden Kindes verlangen, daß statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Für diese Vertragsübertragung wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- pro Person erhoben.
Freebird-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden
Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisetermin, der Unterkunft oder des Reiseziels werden bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- pro Person berücksichtigt. Ab dem 29. Tag können Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.
Treten die Eltern vom Reisevertrag zurück oder tritt das Kind die Reise nicht an, so kann Freebird-Reisen pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Kind:
bis 30 Tage vor Reisebeginn € 25,-
29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 20 Prozent
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 35 Prozent
14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 50 Prozent
7 bis 2 Tage vor Reisebeginn 60 Prozent
ab 1 Tag vor Reisebeginn 75 Prozent
des Reisepreises der gebuchten Reise.
Freebird-Reisen kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Rücktrittskosten geltend machen, wenn Freebird-Reisen hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, daß Freebird-Reisen ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden als die pauschalierten Rücktrittskosten entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
8. Rücktritt durch Freebird-Reisen bei höherer Gewalt/Verstößen gegen Anweisungen der Betreuer
Freebird-Reisen kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag aus diesen Gründen durch Freebird-Reisen gekündigt, so kann diese für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des reisenden Kindes gegen die Anordnungen der Betreuer kann das Kind von der weiteren Reise ausgeschlossen werden. Die dadurch und im Falle einer Begleitung des Kindes nach Hause entstehenden zusätzlichen Kosten haben die gesetzlichen Vertreter des Kindes zu tragen. Sofern die Benachrichtigung eines gesetzlichen Vertreters möglich ist, kann Freebird-Reisen auch die unverzügliche Selbstabholung zulassen.




